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BFH Kommentierung: Veruntreute Fremdgelder in der Einnahmen-Überschussrechnung

Veruntreute Fremdgelder eines Freiberuflers sind durchlaufende Posten, die bei der Einnahmen-Überschussrechnung nicht in die Gewinnermittlung eingehen.Mehr zum Thema ‚Fremdgeld’…Mehr zum Mehr auf haufe.de