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BFH Kommentierung: Vertraglich übernommene Gewerbesteuer als Veräußerungskosten

Veräußerungskosten sind Betriebsausgaben, die durch den Veräußerungsvorgang veranlasst sind. Dabei gilt das Abzugsverbot der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. Mehr auf haufe.de