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BFH Kommentierung: Versicherungsleistungen als nachträgliche Einnahmen aus VuV

Versicherungsleistungen sind in Höhe der zuvor vorgenommenen Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung eines vermieteten Gebäudes Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.Mehr zum Mehr auf haufe.de