BFH Kommentierung: Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des beschränkten Abzugs sonstiger Vorsorgeaufwendungen
Die beschränkte Abziehbarkeit sonstiger Vorsorgeaufwendungen (private Risikolebensversicherungen, Unfallversicherungen, Kapitallebensversicherungen) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Mehr zum Thema ‚Vorsorgeaufwendungen’…Mehr zum Thema ‚Sonderausgaben’…Mehr Mehr auf haufe.de