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BFH Kommentierung: Übertragung des kommerzialisierten Teils des Namensrechts einer natürlichen Person

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt ertragsteuerrechtlich ein einlage- und abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut dar (Abgrenzung zu den Beschlüssen Mehr auf haufe.de