BFH Kommentierung: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage
Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen Mehr auf haufe.de