BFH Kommentierung: Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern
Gegen die Arbeitnehmereigenschaft sprechende Indizien sind: Einkünftesteigerung durch Mehrarbeit, Risiko eines Honorarausfalls, keine Bezahlung im Krankheitsfall, geringer zeitlicher Umfang der Mehr auf haufe.de