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BFH Kommentierung: Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft von Telefoninterviewern

Gegen die Arbeitnehmereigenschaft sprechende Indizien sind: Einkünftesteigerung durch Mehrarbeit, Risiko eines Honorarausfalls, keine Bezahlung im Krankheitsfall, geringer zeitlicher Umfang der Mehr auf haufe.de