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BFH Kommentierung: Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie

Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine mit dem Teilwert zu Mehr auf haufe.de