BFH Kommentierung: Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen
Für die privatrechtliche Verpflichtung auf Zahlung von Wartungsrücklagen-Garantiebeträgen kann eine Rückstellung gebildet werden, wenn bei Vertragsbeendigung kein Rückerstattungsanspruch besteht.Mehr zum Mehr auf haufe.de