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BFH Kommentierung: Rückstellung für künftige Wartungsaufwendungen

Für die privatrechtliche Verpflichtung auf Zahlung von Wartungsrücklagen-Garantiebeträgen kann eine Rückstellung gebildet werden, wenn bei Vertragsbeendigung kein Rückerstattungsanspruch besteht.Mehr zum Mehr auf haufe.de