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BFH Kommentierung: Kosten gemischt genutzter Nebenräume nicht als Arbeitszimmerkosten abziehbar

Die Aufwendungen für Küche, Bad und Flur können auch dann nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abgezogen werden, wenn ein berücksichtigungsfähiges Arbeitszimmer vorhanden Mehr auf haufe.de