BFH Kommentierung: Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung
Mehraktige Ausbildungsmaßnahmen können Teil einer einheitlichen Erstausbildung sein, sodass eine zwischenzeitliche Vollerwerbstätigkeit dem Kindergeldanspruch nicht entgegensteht.Mehr zum Thema ‚Kindergeld’…Mehr zum Mehr auf haufe.de