BFH Kommentierung: Keine vGA bei vom Arbeitnehmer finanzierten Altersversorgung
Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage Mehr auf haufe.de