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BFH Kommentierung: Keine vGA bei vom Arbeitnehmer finanzierten Altersversorgung

Werden bestehende Gehaltsansprüche des Gesellschafter-Geschäftsführers in eine Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung umgewandelt, scheitert die steuerrechtliche Anerkennung der Versorgungszusage Mehr auf haufe.de