BFH Kommentierung: Keine Steuerfreiheit für Wechselzeitenzulage
Die im Polizeidienst gezahlte „Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten“ ist steuerpflichtig.Mehr zum Thema ‚Zulage’…Mehr zum Thema ‚Steuerfreiheit’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de
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