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BFH Kommentierung: Keine Begrenzung der 1%-Regelung auf 50% der Gesamtkosten möglich

Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, die nach der 1%-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50% der Gesamtaufwendungen für das Kfz zu begrenzen.Mehr Mehr auf haufe.de