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BFH Kommentierung: Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Eine Berechtigung zum zusätzlichen Sonderausgabenabzug ergibt sich nicht aus der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk.Mehr zum Thema ‚Versorgungswerk’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de