BFH Kommentierung: Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke
Eine Berechtigung zum zusätzlichen Sonderausgabenabzug ergibt sich nicht aus der Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk.Mehr zum Thema ‚Versorgungswerk’…Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de