BFH Kommentierung: Kein Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer
Dem amtlich bestellten Betreuer steht der Pflege-Pauschbetrag allein aufgrund des Betreuungsverhältnisses ohne eine darüber hinausgehende enge persönliche Beziehung zum Betreuten Mehr auf haufe.de