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BFH Kommentierung: Kein Arbeitslohn bei eigener Berufshaftpflichtversicherung einer RA-GmbH

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Anwälten.Mehr zum Thema ‚GmbH’…Mehr zum Thema ‚Rechtsanwalt’…Mehr zum Mehr auf haufe.de