BFH Kommentierung: Kein Arbeitslohn bei eigener Berufshaftpflichtversicherung einer RA-GmbH
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Anwälten.Mehr zum Thema ‚GmbH’…Mehr zum Thema ‚Rechtsanwalt’…Mehr zum Mehr auf haufe.de