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BFH Kommentierung: Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG

Keine Hinzurechnungsbesteuerung, wenn die Einkünfte auf einer von der Zwischengesellschaft selbst ausgeübten „wirklichen wirtschaftlichen Tätigkeit“ beruhen. Die Grundsätze des EuGH-Urteils Mehr auf haufe.de