BFH Kommentierung: Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer
Der GmbH-Geschäftsführer kann im Haftungsverfahren trotz Unanfechtbarkeit Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerfestsetzung vorbringen, solange diese unter Vorbehalt steht.Mehr zum Mehr auf haufe.de