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BFH Kommentierung: Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer

Der GmbH-Geschäftsführer kann im Haftungsverfahren trotz Unanfechtbarkeit Einwendungen gegen die Richtigkeit der Steuerfestsetzung vorbringen, solange diese unter Vorbehalt steht.Mehr zum Mehr auf haufe.de