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BFH Kommentierung: Gewerbesteuerfreibetrag bei Rechtsformwechsel

Für den Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist für jeden Steuerschuldner ein GewSt-Messbescheid zu erlassen. Der einheitlich ermittelte GewSt-Messbetrag ist im prozentualen Mehr auf haufe.de