BFH Kommentierung: Gewerbesteuerfreibetrag bei Rechtsformwechsel
Für den Erhebungszeitraum des Rechtsformwechsels ist für jeden Steuerschuldner ein GewSt-Messbescheid zu erlassen. Der einheitlich ermittelte GewSt-Messbetrag ist im prozentualen Mehr auf haufe.de