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BFH Kommentierung: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätten bei Selbstständigen

Fahrten zu ständig wechselnden Betriebsstätten sind nicht nur mit der Entfernungspauschale, sondern mit den tatsächlichen Kosten als Betriebsausgaben abziehbar.Mehr zum Mehr auf haufe.de