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BFH Kommentierung : Ermäßigter Umsatzsteuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses

Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als „Lieferung von Wasser“ i.S.d. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Mehr auf haufe.de