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BFH Kommentierung: Ehegattensplitting bei fiktiver unbeschränkter Steuerpflicht

Bei der Prüfung der Einkunftsgrenzen für das Zusammenveranlagungs-Wahlrecht ist auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag zu verdoppeln.Mehr Mehr auf haufe.de