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BFH Kommentierung: Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenes Einspruchsverfahren

Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. Die Mehr auf haufe.de