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BFH Kommentierung: Doppelte Haushaltsführung: Vorfälligkeitsentschädigung bei Verkauf der Zweitwohnung

Wird die Wohnung am Beschäftigungsort anlässlich der Beendigung einer doppelten Haushaltsführung veräußert, ist eine dabei anfallende Vorfälligkeitsentschädigung nicht als Werbungskosten Mehr auf haufe.de