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BFH Kommentierung: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung Mehr auf haufe.de