BFH Kommentierung: Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen
Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, wenn sie dazu bestimmt ist, die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung Mehr auf haufe.de