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BFH Kommentierung: Auflösung von Rücklagen eines Regiebetriebs aus Gewinnen des Jahres 2001

Bei einem Regiebetrieb führen in 2001 erzielte Gewinne nicht zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen, die der KapSt unterliegen. Werden solche Mehr auf haufe.de