BFH Kommentierung: Ansatz der üblichen Miete als Rohertrag anstelle des vertraglich vereinbarten Entgelts
Der für die Bewertung im Ertragswertverfahren maßgebliche Rohertrag eines bebauten Grundstücks ist grundsätzlich das Entgelt, das für die Benutzung nach Mehr auf haufe.de