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BFH Kommentierung: Abschreibung auf die Restnutzungsdauer beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils

Der Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft hat den Mehrpreis so abzuschreiben, als hätte er die Güter als Einzelunternehmer erworben.Mehr Mehr auf haufe.de