Bauabzugsteuer: Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen
Unternehmer, die Bauleistungen erbringen und ihren Kunden deshalb eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zur Bauabzugsteuer ausgehändigt haben, sollten die Gültigkeit dieser Mehr auf haufe.de