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Bauabzugsteuer: Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen prüfen

Unternehmer, die Bauleistungen erbringen und ihren Kunden deshalb eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts zur Bauabzugsteuer ausgehändigt haben, sollten die Gültigkeit dieser Mehr auf haufe.de