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Anhörung im Bundestag: Cum/Ex-Geschäfte eventuell immer noch möglich

Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch sogenannte Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte sind nach Ansicht mehrerer Wissenschaftler trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch Mehr auf haufe.de