BMF: Geänderte technische Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV die technischen Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet.