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Teil 2 – Steuerbegünstigte Leistungen mit Zusätzlichkeitserfordernis

Bestimmte Gehaltsbestandteile sind nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie tatsächlich zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Die klassische Entgeltumwandlung Mehr auf haufe.de