Sozialversicherung: Scheinselbstständigkeit – Dauerthema nicht nur für Arbeitgeber
Haftungs- und strafrechtliche Folgen bei Scheinselbstständigkeit treffen nicht nur Arbeitgeber. Auch die mit den Arbeitgeberpflichten beauftragten „Handelnden“ können Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens Mehr auf haufe.de