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Sozialversicherung: Scheinselbstständigkeit – Dauerthema nicht nur für Arbeitgeber

Haftungs- und strafrechtliche Folgen bei Scheinselbstständigkeit treffen nicht nur Arbeitgeber. Auch die mit den Arbeitgeberpflichten beauftragten „Handelnden“ können Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens Mehr auf haufe.de