Schleswig-Holsteinisches FG: Vermögensverfügungsbefugnis bei im Trust angelegten Vermögen
Wenn sich die Erblasserin eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehält, geht das eingebrachte Vermögen nicht auf den Trust über.Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr Mehr auf haufe.de