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Schleswig-Holsteinisches FG: Vermögensverfügungsbefugnis bei im Trust angelegten Vermögen

Wenn sich die Erblasserin eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehält, geht das eingebrachte Vermögen nicht auf den Trust über.Mehr zum Thema ‚Erbschaftsteuer’…Mehr Mehr auf haufe.de