Schleswig Holsteinisches FG: Ermessenswidrige Inanspruchnahme mehrerer Geschäftsführer als Haftungsschuldner
Es ist regelmäßig ermessenswidrig, einige von mehreren Geschäftsführern wegen derselben haftungsbegründenden Pflichtverletzung in weiterem Umfang in Haftung zu nehmen, wenn Mehr auf haufe.de