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Schleswig Holsteinisches FG: Ermessenswidrige Inanspruchnahme mehrerer Geschäftsführer als Haftungsschuldner

Es ist regelmäßig ermessenswidrig, einige von mehreren Geschäftsführern wegen derselben haftungsbegründenden Pflichtverletzung in weiterem Umfang in Haftung zu nehmen, wenn Mehr auf haufe.de