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Rechnungspflichtangaben: Kein Vorsteuerabzug mehr bei Rechnungen mit Postfachadresse?

Der BFH hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderungen verschärft. Darauf weist die Kanzlei Küffner Maunz Langer Zugmaier Mehr auf haufe.de