Rechnungspflichtangaben: Kein Vorsteuerabzug mehr bei Rechnungen mit Postfachadresse?
Der BFH hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung die umsatzsteuerlichen Rechnungsanforderungen verschärft. Darauf weist die Kanzlei Küffner Maunz Langer Zugmaier Mehr auf haufe.de