AKTUELLES
NEWS

Praxis-Tipp: Zusammentreffen von Erstattungsüberhang mit negativem Gesamtbetrag der Einkünfte

Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang (Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) ist dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen.Mehr zum Thema ‚Kirchensteuer’…Mehr Mehr auf haufe.de