Praxis-Tipp: Zahlung eines Alterszeit-Aufstockungsbetrags nach Rentenbeginn
Aufstockungsbeiträge im Rahmen von Altersteilzeitmodellen sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de