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Praxis-Tipp: Zahlung eines Alterszeit-Aufstockungsbetrags nach Rentenbeginn

Aufstockungsbeiträge im Rahmen von Altersteilzeitmodellen sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. Sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de