AKTUELLES
NEWS

Praxis-Tipp: Vorrangige Methode bei der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete

Beträgt der Mietzins für eine Wohnung weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, erfolgt eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Mehr auf haufe.de