Praxis-Tipp: Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
Bereits seit dem 1.1.2010 sind die Beiträge für die Basiskranken- und Pflegeversicherung (nachfolgend nur Beiträge zur Basisabsicherung) in unbegrenzter Höhe Mehr auf haufe.de