Praxis-Tipp: Verlängerung der 4-jährigen Reinvestitionsfrist auf 6 Jahre ohne Bauantrag
Die Reinvestitionsfrist von 4 Jahren verlängert sich nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG bei neuen Gebäuden auf 6 Jahre, Mehr auf haufe.de
Die Reinvestitionsfrist von 4 Jahren verlängert sich nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG bei neuen Gebäuden auf 6 Jahre, Mehr auf haufe.de
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