Praxis-Tipp: Übertragung des BEA-Freibetrags bei Antrag auf Übertragung des Kinderfreibetrags
Bislang war es gängige Praxis, dass die Übertragung des Kinderfreibetrags stets auch zur Übertragung des Betreuungs- und Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs Mehr auf haufe.de