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Praxis-Tipp: Taxifahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Anstatt der Entfernungspauschale können Aufwendungen für die Benutzung „öffentlicher Verkehrsmittel“ als Werbungkosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Mehr auf haufe.de