Praxis-Tipp: Taxifahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Anstatt der Entfernungspauschale können Aufwendungen für die Benutzung „öffentlicher Verkehrsmittel“ als Werbungkosten angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Mehr auf haufe.de