Praxis-Tipp: Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge beim Kurzarbeitergeld
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge (SFN-Zuschläge) werden unter bestimmten Voraussetzungen bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt. Die Arbeitsagentur erstattet dem Arbeitgeber Mehr auf haufe.de