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Praxis-Tipp: Schätzung bei Übernachtung in der Lkw-Schlafkabine

Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtsselbstständiger Arbeit sind als Werbungskosten auch beruflich veranlasste Übernachtungskosten abzuziehen (§ 9 Abs. 1 Mehr auf haufe.de