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Praxis-Tipp: Parken und Erstattung von Parkgebühren in der Lohnsteuer

Die unentgeltliche Überlassung von Parkraum stellt grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Doch was gilt, wenn der Arbeitgeber anfallende Parkgebühren übernimmt?Mehr Mehr auf haufe.de