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Praxis-Tipp: Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren als Veräußerungsgeschäft

Private Veräußerungsgeschäfte sind nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG Veräußerungsgeschäfte u.a. bei Grundstücken, bei denen der Mehr auf haufe.de