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Praxis-Tipp: Kürzung der Verpflegungspauschalen nur bei Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte?

Die ermittelten Verpflegungspauschalen sind zu kürzen, wenn dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber Mehr auf haufe.de