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Praxis-Tipp: Im Gesamthandsvermögen gebildeter IAB bei späterer Investition im Sonderbetriebsvermögen

Fraglich ist, ob ein zu Lasten des Gesamthandsgewinns abgezogener Investitionsabzugsbetrag (IAB) spätestens am Ende des dritten darauffolgenden Wirtschaftsjahrs rückgängig zu Mehr auf haufe.de